
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 15.05.2025 – 9 C 2.23) hat entschieden, dass Kommunen auch Jahrzehnte nach einem Kanalanschluss Herstellungsbeiträge nachfordern dürfen. Parallel bestätigten die OVG Thüringen und Sachsen die Zulässigkeit von Nachforderungen bei sogenannten „Altanschlüssen“. Damit weicht die Linie der Gerichte deutlich von der Rechtsprechung zu Erschließungsbeiträgen ab – und Eigentümer sehen sich erheblichen Belastungen ausgesetzt.

